Mittwoch, 19. März 2014
Wer den Schaden hat
Die Mutter hat es gegenüber der Versicherung so dargestellt, dass sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, so dass die Versicherung prompt die Schadensregulierung abgelehnt hat, ohne meine Sicht überhaupt nochmals gehört zu haben. Wenn die Mutter gegenüber der Versicherung irgendwelche Selbstzweifel wegen der Aufsichtspflicht geäußert hätte, wäre es möglicherweise anders gelaufen, meinte vorhin ein anderer Versicherungssachbearbeiter zu mir. So aber bleibe ich auf dem Schaden sitzen. 735 Euro. Vielen Dank auch.

Ich habe bei der Versicherungsgesellschaft bislang meine Kfz-Haftpflicht mit Teilkasko, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung laufen. Die Versicherung gilt nicht als die günstigste. Falls also jemand eine andere Gesellschaft empfehlen kann, immer her mit den Vorschlägen.

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Die HUK-Coburg ist eher eine von den günstigeren und hat mich bei einem von mir verursachten Einparkschaden auf vereistem Parkplatz, der scheißteuer wurde, auch nicht hängen lassen. Im Prinzip hätte man mir ankreiden können, nur mit Ganzjahresreifen und nicht mit Winterreifen unterwegs gewesen zu sein, danach hat man aber überhaupt nicht gefragt, sondern einfach den Fall abgewickelt und die m.M.n. völlig überzogene Schadenssumme anstandslos bezahlt.

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Tja, in meinem Fall lief das bei der HUK Coburg leider anders. Und ich hörte einmal über die HUK, dass sie nicht zu den günstigsten zähle.

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Als ich wechselte, war sie jedenfalls bei den günstigeren, aber für heute garantiert das freilich nichts. Ich mache aber auch nicht alle Jahre wieder den großen Preisvergleich, muss ich gestehen.

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Würde ich wahrscheinlich auch nicht machen, wenn ich mich nicht gerade sehr über die ärgern würde, weil die mich so im Regen stehen lassen. Ich bin seit mehr als 17 Jahren bei denen, in Sachen Auto sogar noch viel, viel länger.

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Rosarium erzählte mir vorgestern, dass sie der HUK bereits voriges Jahr den Rücken kehrte. Das hatte ich gar nicht mitbekommen. Sie und Kaktus besitzen zusammen zwei Autos, auf beide Wagen ist jemand draufgefahren, Schuld hatten in beiden Fällen die anderen Fahrerinnen, das war auch gar nicht strittig. Aber jedes Mal gab es hinterher Stress mit der HUK, bei der Rosarium auch schon seit dem vorigen Jahrhundert Kundin war.

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HaftpflichtUnterstützungsKasse kraftfahrender Beamter.
Das sagt doch alles. Bin auch da versichert.

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Haben Sie mit denen auch schon einmal Verdruss und Ärger erlebt?

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Eigentlich nicht. In der Kaskoversicherung muss man sich an die Werkstattbindung halten, falls eine vereinbart ist. Wenn man einfach reparieren lässt, um später die Rechnung einzureichen, gibt's Mecker.
Ich hatte gleich im ersten Monat, in dem ich bei diesem Verein war, einen Teilkaskoschaden, Frontscheibe, Ich dachte, oh, oh, doch es gab von Seite der Versicherung keine Mucken. Ein paar Monate später noch mal das Gleiche in grün.

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Maaa... das darf doch nicht wahr sein : (

Keine Möglichkeit eines Einspruchs? Natürlich versucht die Versicherung um eine Zahlung rum zu kommen, aber trotzdem... *seufz*

Gemeinerweise möchte man fast wünschen, dem Kind wär mehr als ein Schrecken passiert - dann wäre Rettung aufgefahren etc etc und es hätte gleich ein Protokoll gegeben.

Ist auch nicht tröstlich, daß irgendwann das Gleichgewicht wieder hergestellt wird. Hmmm... Versicherungen... Wir haben letztes Jahr auch ein ziemliches Theater gehabt.

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Ich habe keine private Rechtschutzversicherung. In dem Fall ist das vielleicht sogar besser so, die HUK hätte es bestimmt abgelehnt, in dem Fall für die Kosten aufzukommen, da es ja gegen sie selbst gegangen wäre.

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Wir haben hier auch Ärger mit einer Versicherung gehabt. Nach vielen Monaten hin und her haben wir dann geschrieben, wir wären inzwischen der Meinung, mit der Wahl der Versicherung wohl falsch gelegen zu haben. Vier Tage später war ein Scheck im Hause.

Müsste in Ihrem Fall denn nicht die Haftpflicht der Mutter aufkommen?

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Die Mutter ist auch bei der HUK. Kinder bis sieben Jahre haben aber eh Narrenfreiheit - quasi der einzige Beweis, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ist, wenn die Kinder allein draußen unterwegs sind, während die Eltern daheim hocken. (Ich frage mich, wieso Eltern überhaupt eine Privathaftpflicht haben, wenn die dann doch meistens nicht zu zahlen braucht, wenn ihre Bälger Schaden anrichten.)

Die Mutter war aber auch irgendwo auf der Straße unterwegs, wenn auch viel zu weit weg. Die HUK sagt, so sei nun einmal die Rechtsprechung. Und die schützt eben die Versicherungsgesellschaften. Herr fritz_ wusste neulich auch von einem Fall zu berichten, der seinem Bruder widerfahren war. Nur hatten in dem Fall die Eltern eben mehr Anstand und zahlten selbst.

Mein Hinweis, dass ich drei Policen bei der HUK habe, mich wohl aber nach einer anderen Versicherungsgesellschaft umsehen müsse, wenn die mich so hängen lassen, interessierte die recht wenig. Das täte ihnen dann zwar leid, aber sie könnten mich ja nicht daran hindern.

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Nun, dann ist es die Aufgabe der Mutter, mit der Versicherung zu streiten, denn es war ihr Kind, welches.
Im übrigen würde ich die Rechnung sehr wohl an die Mutter weiterreichen. Ob die mit Anstand zahlt oder mit Zähneknirschen oder unter Androhung von rechtlichen Schritten, ist egal.

Ich musste seinerzeit auch zahlen, als mein (doofes) Kind aus Spass die Scheibe des Feuermelders in der Schule zerschlug. Mit zähneknirschendem Anstand. Ist so, wenn man Kinder hat.

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Ich habe ihr den Kostenvoranschlag bereits geschickt. Am Tag nach dem Unfall hatte ich mit ihr telefoniert, um mich nach dem Kind zu erkundigen. Als ich sagte, dass ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bekommen hätte, fing sie sofort damit an, sie müsse das nicht bezahlen. Da hatte ich ihr noch nicht einmal die Summe genannt. In meinem Brief machte ich sie eigens darauf aufmerksam, dass die Prämie für die Privathaftpflichtversicherung nach einer Schadensregulierung nicht steigt. Daher fände ich es fair, wenn der Schaden auch beglichen würde. Schließlich hätte sie mir das mehrfach versichert und ich hätte auf ihr Wort vertraut.

Kurzum, die Mutter will nicht mit der Versicherung streiten, die will offensichtlich, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe. Es ist ihr nämlich egal, was das für mich bedeutet.

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Brief schreiben, darauf hinweisen, dass es ihr Kind war, welches den Schaden verursacht hat und dabei deutlich machen, dass man sich nicht einfach abspeisen lassen wird.

War denn das Kind auf dem Gehweg oder der Strasse unterwegs? Bis acht sind die nämlich auf dem Gehweg zu sein, ausser es gibt keinen.

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Das Kind war auf der Straße unterwegs. Es gibt dort keine herkömmlichen Bürgersteige, sondern nur einen schmalen gepflasterten Rand auf beiden Seiten. Die beiden Jungen fuhren nebeneinander bis der eine eben aus dem Sattel in die Pedale stieg, nicht auf die Straße, sondern zu seinem Kumpel schaute und Gas gab. Der andere Junge kam ganz locker einen Meter entfernt von meinem bereits stehenden Auto zum Halten. Der andere war einfach zu dusselig, um zu bremsen oder noch auszuweichen.

Bezeichnend war, dass das erste, was die Mutter zu ihrem Kind sagte, war: "Was haben wir Dir eben noch gesagt? Du musst nach vorne auf die Straße gucken." Erst dann erkundigte sie sich, ob er sich weh getan habe.

Eins der Argumente, mit dem die Mutter mir während des Telefonats kam, war übrigens der Bürgermeister dieses Kaffs. Den habe sie gefragt, wer denn da Vorfahrt habe (ich kam von rechts). Obwohl in dem gesamten Dorf rechts vor links gilt und jede Kreuzung deshalb gepflastert ist, um die Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht zu mahnen - die Straße selbst ist sonst asphaltiert - und die Straße auch an dieser Stelle gepflastert ist, meinte dieser Vollpfosten von Bürgermeister, man könne gar nicht sagen, wer da Schuld habe. Weil der Weg, aus dem ich kam, keinen Straßennamen trägt. Er ist aber asphaltiert und nicht als Feldweg gekennzeichnet, es stand dort auch kein Schild, dass ich Vorfahrt gewähren müsse. Wieso auch, in dem Kaff gilt rechts vor links, auch dort.

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Auf der Straße.
Bei uns dürfen die erst ab 12 auf der Straße fahren, oder davor nur mit Erwachsenen quasi daneben. Kann aber sein, daß sich das inzwischen geändert hat (ich ärger mich hier regelmäßig über die Erwachsenen, die NICHT auf der Straße sondern am Gehsteig fahren).

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LOL - es gilt rechts vor links - was soll denn das??? Die Straßensituation haben Sie ja schon beschrieben.
Jessas...

Ich muß aufhören jetzt hier zu lesen und erst am Abend wieder schauen, sonst reg ich mich zu sehr auf.

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Ich sehe das so: Wenn da nur ein schmaler Streifen ist und kein richtiger Gehweg und wenn das Kind noch so dusselig ist, nicht wirklich konzentriert auf den Verkehr zu achten, hat die Mutter direkt beim Kind zu sein, zumal in so einem zarten Alter. Lässt sie das Kind mit einem Freund vorausfahren, trägt sie das Risiko (übrigens auch das Risiko, dass Kind ernsthaft verunglückt).

Gucken Sie mal hier: http://www.andre-krueger-online.de/recht/eltern.htm#Anchor-Kin-38100

Da zahlt die Gegenseite, also in Ihrem Falle Ihre Versicherung.

Rechts vor links, Kind sehr jung, Mutter eben nicht in Eingreifweite, sieht doch nach Verletzung der Aufsichtspflicht aus.

Ich würde darauf pochen, dass die Mutter zahlt. Bürgermeister? Ist sie unsicher, ob sie Recht hat? Die weiss schon genau, was Sache ist.

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Ich habe nur Teilkasko und mein Auto parkte auch nicht, ich war gerade von meinem "Parkplatz" am Wegesrand angefahren und bremste hart, als ich sah, dass der Junge ein Wettrennen veranstalten wollte.

Der Sachbearbeiter argumentierte, man könne Kinder nicht festbinden, es käme vor, dass sie einem davonflitzen. Die Rechtsprechung sehe das so. Laut HUK ist man als Autofahrer selbst dann gekniffen, wenn man an der roten Ampel steht, neben dran ein Kind mit Fahrrad ist, plötzlich umfällt und das Auto zerschrammt. Den Schaden bekommt der Autofahrer nicht beglichen, sondern sogar noch eine Teilschuld. Trippmadam machte mich neulich schon auf diese Gefährdungshaftung aufmerksam.

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@heim_weh:
Das mit der Aufsichtspflicht und dem, wofür die Haftpflicht dann einspringt und wo nicht, da langt man sich als Normalmensch angesichts der Spruchpraxis oft genug an den Kopf. In dem Entscheid vom Landgericht Ansbach, auf das in Ihrem Link Bezug genommen wird, heißt es ja ganz klar, dass dem Kind die mangelnde Aufsicht der Mutter nicht zum Nachteil werden dürfe. Darauf zu pochen dürfte von daher wenns blöd läuft nach hinten los gehen.

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Ja, am Ende will die mir noch in Rechnung stellen, dass der Großvater das Fahrrad reparieren musste. Der Junge wollte nämlich direkt nach dem Unfall wieder weiterfahren, setzte sich auch gegen die Mutter durch und fuhr los. Man hörte dann aber irgendetwas schleifen, so dass die Mutter dem Großvater zurief, das Kind solle absteigen, da schleife etwas. Zu mir sagte sie, dass sei kein Problem, der Großvater sei "Fahrradspezialist".

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Mais non, das ist ja nicht zu fassen, ich kann das gar nicht glauben, was für eine Kaltschnäuzigkeit und mangelndes Verantwortungsbewusstsein dieser Mutter ist. Neben der Schadensbestätigung hätten sie mit einem Leiterwagen voll Blumen vor ihrer Tür stehen müssen. Darf man ihnen, einen Leprechaun über das Meer schicken, der eine Geldmünze in der Hand hielte, wenn ihnen das nicht zuwider wäre. Mich jammert es so, dass sie auf diesem Schaden sitzen bleiben sollen.

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Meinen Sie, der Leprechaun gäbe seine Goldmünze denn her? Aber freundlicher Besuch ist mir immer willkommen. Als Killerkobold gibt es den ja nur im Kino (eben gerade gesehen, dass Warwick Davis, der in diesen Horrorfilmen den Leprechaun spielt, der Sohn eines Versicherungsmaklers ist).

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Es ist dem Leprechuan wohl nur schwer zu verübeln, hält man ihn solange in einer Kiste. Hier aber vor den Toren der Stadt streift er über die Wiesen und wärmt sich vor dem Kamin die Füße und ich flüsterte ihm ins Ohr, wenn ich wüsste wohin, er die Münze legte, von Versicherungsmaklern aber will er nichts wissen, die fänden ihn wohl auch nicht und erst recht nicht die Weide noch hinter den Wiesen.

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