Donnerstag, 6. März 2014
Albtraum aller Autofahrer
Mit ist er heute widerfahren.

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Geisterfahrer?

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Nein, diesmal nicht. Einem Geisterfahrer bin ich schon einmal begegnet, zum Glück war ich auf der rechten Spur unterwegs. Ich sah sogar, wie er aus einer Tankstelleneinfahrt(!) in die falsche Richtung auf eine Bundesstraße abbog. Mein Hupen und meine Lichtsignale ignorierte er aber und fuhr ungerührt mit ordentlich Tempo gegen die Fahrtrichtung auf die linke Spur.

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(Wollte ich auch grad fragen. Und:) Alles in Ordnung?

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Siehe oben. Und ob auch finanziell alles wieder in Ordnung kommt, muss sich erst noch weisen. Das Ärgerliche ist, dass es für die eigentlich kein Problem wäre. Deren Privathaftpflichtversicherung würde dadurch ja nicht teurer, wenn die den Schaden übernimmt. Mich hat das heute locker den halben Arbeitstag gekostet, die Zeit bezahlt mir niemand - und ich hätte sie dringend für andere Dinge gebraucht.

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Oh.
Doch nicht etwa







ach, nein, ich frag lieber nicht.

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Doch, genau. Ein Kind auf dem Fahrrad hat mir die Vorfahrt genommen. Er wollte wohl seinen Kumpel zum Wettrennen herausfordern und schaute nicht auf die Straße, sondern nach rechts zu ihm, stieg in die Pedale und gab Gas. Ich fuhr nur Schritttempo und stoppte sofort, aber als der Knirps endlich nach vorne auf die Straße schaute, vergaß er vor Schreck zu bremsen oder auszuweichen und fuhr mir ungebremst in den Kotflügel. Das Kind und ich kamen zum Glück mit dem Schrecken davon.

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Uff.
Gott sei Dank! Auf dem Weg von hier zur Musikschule ist eine Kreuzung mit Ampel, da steht seit kurzem ein frischer Blumenstrauß und ein Grablicht. Da ist es nicht so glimpflich ausgegangen. ;-(

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Ein Glück!

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Tja, die Eltern sehen das inzwischen schon anders. Gestern sagte die Mutter mehrmals, dass ich den Schaden reparieren und ihnen die Rechnung schicken solle. Davon will sie jetzt nichts mehr wissen - und blöderweise ist sie bei derselben Versicherung.

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Geht es Ihnen einigermaßen?

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Das Kind erholte sich schneller vom Schrecken als ich, jedenfalls wollte es - nachdem es zu weinen aufgehört hatte -, wieder weiter Fahrrad fahren. Da schliff dann aber irgendetwas und es musste schließlich doch nach Hause laufen.

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Das dauert ja immer etwas, bevor man es richtig kapiert. Bei einem Kind vermutlich noch länger. Aber nochma: Ein Glück.

Nehmen Sie ein heisses Bad mit Lavendel.
Ach ne, Sie baden ja nicht gerne.

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Stimmt. Aber diese Woche habe ich sogar ein Bad genommen.

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Oh. Weh.

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Mais non. Hoffentlich geht auch der Schreck wieder vor die Tür. Gerne legte man ihnen einen großen Trost- Tulpenstrauss vor die Schwelle.

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Danke. Der Schreck sitzt mir noch etwas in den Knochen, hinzu kommt nun der Ärger. Immerhin beläuft sich der Schaden auf einen höheren dreistelligen Betrag.

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Ich kann nicht begreifen, das die Eltern nicht das Bedürfnis haben, wenigstens diesen Schrecken von ihnen zu nehmen.

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Wie alt ist das Früchtchen? Bis 10 Jahre ist es nicht haftbar zu machen, siehe Deliktsfähigkeit. Den Eltern würde es wohlanstehen, für den Schaden aufzukommen, zwingen kann man sie imho wohl nicht.
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, wäre die dran.

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Kindergartenkind. Ich habe nur eine Teilkaskoversicherung - und keine 735 Euro, um den Schaden reparieren zu lassen.

Die magische Altersgrenze liegt laut Versicherung bei sieben Jahren.

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@ marie-sophie: Ich auch nicht so ganz. Aber wie heißt es doch so treffend? "Dankbarkeit hat eine kurze Halbwertszeit."

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Es gibt eine Altersgrenze bei sieben und eine bei zehn. Wenn wir unterstellen, dass es kein Vorsatz war, sind bis Zehnjährige außen vor.
Mein Bruder sah einmal zufällig von Weitem, wie ein Nachbarskind Ritzzeichnungen auf sein Auto machte. Das war Vorsatz, aber das Kind war sieben. Die Eltern hatten Arsch in der Hose und haben den Schaden freiwillig beglichen.

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Das klang mir heute Nachmittag am Telefon nicht so.

Wenn ich Glück habe, zeigt sich die Versicherung kulant und übernimmt den Schaden, weil ich bei der Gesellschaft eben auch seit etlichen Jahren versichert bin. Einer meiner drei Policen bei denen ist ebenfalls eine Privathaftpflichtversicherung. Vielleicht möchten die nicht riskieren, dass ich die Gesellschaft wechsele.

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Eigene Privathaftpflichtversicherungen haben gelegentlich Klauseln, Schäden zu übernehmen, die ein Dritter verursacht hat, wenn dieser Dritte den Schwanz einzieht.
Das könnte theoretisch hinkommen. Sobald es um Straßenverkehr geht, wird oft ein anderes Fass aufgemacht.

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Wie gesagt, ich muss davon ausgehen, dass sich die Eltern herausreden, die Argumente nannte mir die Mutter heute Nachmittag schon am Telefon. Die Mutter sammelt eben lieber schlechte Karmapunkte und ist vermutlich eh nicht das hellste Licht am Baum (der Vorname des Kindes deutet darauf hin - denken Sie sich so etwas wie "Washington" als Vornamen und dazu einen unpassenden deutschen Nachnamen).

Es wird also sehr wahrscheinlich von der Kulanz der Versicherung abhängen. Entweder zahlt sie aufgrund deren Privathaftpflicht, weil ich halt bei derselben Gesellschaft versichert bin oder ich bleibe auf dem Schaden sitzen.

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So, wie ich Sie verstanden habe, hat die Mutter zunächst die Schuld bei ihrem Balg gesehen. Aber das haben Sie vermutlich nicht schriftlich, oder? Dann wird es schwierig, denn auch wenn Sie keine Schuld trifft, gibt es doch die sogenannte "Gefährdungshaftung". Dabei geht man davon aus, dass schon das Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefahr darstellt (Betriebsgefahr). Wenn Sie also mit einem schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) kollidieren, haften Sie automatisch zu einem bestimmten Teil, insofern wird die Privathaftpflicht der Eltern Ihre Ansprüche vermutlich abwehren. (Aber das ist nicht verbindlich, man müsste den Fall genauer kennen, um ihn zu beurteilen.)

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Ja, das Erste, was die Mutter zu ihrem Kind sagte, war: "Was haben wir Dir eben noch gesagt? Du musst nach vorne auf die Straße gucken!" Und sie sagte auch mehrmals, dass ich es reparieren lassen und ihr die Rechnung schicken solle, die bezahle sie. Das habe ich aber leider nicht schriftlich. Vermutlich hat sie nun Angst, dass die Versicherungsprämie für ihre Privathaftpflicht steigt, was meines Wissens nicht der Fall ist.

Dass die Situation vertrackt ist und ich schon aufgrund des Alters des Kindes schlechte Karten habe - beweisen Sie mal, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben -, weiß ich. Mir bleibt im Grunde nur die Chance, dass die Versicherungsgesellschaft sich kulant zeigt, weil die Mutter und ich bei derselben sind, und die Gesellschaft mich eventuell nicht vergrätzen will - immerhin habe ich dort seit vielen Jahren drei Policen. Und so eine Versicherungsgesellschaft kann man ja auch wechseln.

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