Freitag, 1. Mai 2009
Aberwitz für Aberwitz
Wenn man sich einmal die AfA-Tabelle anschaut, gerät man schon etwas in Grübeln. Ein Luftschiff muss über acht Jahre abgeschrieben werden, ein Bürostuhl hingegen über 13. Ich weiß auch nicht, wer fünf Jahre lang dasselbe Mobiltelefon nutzt, im Zweifelsfall macht nämlich vorher der Akku schlapp und es gibt keinen mehr nachzukaufen. Da ist es wahrscheinlich ganz praktisch, dass die Abschreibungsfrist für Antennenmasten nur zehn Jahre beträgt. Lohnender ist vielleicht aber ein Geldspielautomat, da dauert es nur vier Jahre, bei einem Heißluftballon fünf. Schön, dass sich auch noch Cassettenrecorder in der Liste finden, genau wie Kameras sind sie über sieben Jahre abzuschreiben. Das fällt wahrscheinlich unter Antiquitäten, aber die stehen ja nicht in der Liste.

Ich überlege mir nur, ob ich mir nicht besser ein Luftschiff oder wenigstens einen Heißluftballon statt eines neuen Schreibtischstuhls kaufe.


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