Samstag, 10. März 2012
Privilegien wie im 16. Jahrhundert
Was es mit dem "geistigen Eigentum" eigentlich auf sich hat und wie unsinnig das Leistungsschutzrecht ist, das die Verlage fordern, erläutert Thomas Hoeren, Professor für Informations-, Kommunikations- und Medienrechtler an der Universität Münster, sehr anschaulich im hörenswerten Interview der Woche im Deutschlandradio.

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Ha! Das habe ich doch tatsächlich schon im echten *Radio* gehört.
(Gutes Interview.)

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Ja, fand ich auch, als ich es live hörte, darum habe ich es auch hier nochmals verlinkt, wenn auch leider erst viel später.

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Toll, dass man Radio verlinken kann.

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Das Argument "Kopieren ist kein Raub" sollte eigentlich das treffendste sein und die ganze Diskussion zu einem Ende führen. Allerdings ist das ein Argument, welches der konservative Politiker nicht einsehen will. Und er wird es auch nie. Denn solche Menschen sind Fundamentalisten. Das kann man auch sehr leicht nachprüfen: Man stellt einfach die Frage "Unter welchen Umständen wären Sie bereit von ihrem Standpunkt abzuweichen?". Bekommt man die Antwort "Unter gar keinem" oder man bekommt Bedingungen genannt, die niemand zu erfüllen vermag, weiß man, dass man es mit einem Fundamentalisten zu tun hat. Und mit Fundamentalisten diskutiert man nicht - es führt zu nichts.

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Äh, Thomas Hoeren sprach ausdrücklich von Privatkopien. Und er sprach sich eindeutig dafür aus, die Urheber zu stärken. Denn der Hohn an der Sache mit dem Leistungsschutzrecht für die Verlage ist doch, dass gerade sie sehr häufig die Urheber mit Total-Buy-out-Klauseln über den Tisch ziehen, ohne das entsprechend zu bezahlen. Und wer sich weigert, diese Knebelverträge zu unterzeichnen, bekommt keine Aufträge mehr.

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Ach, das war doch allgemein gemeint. :o)

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