Donnerstag, 7. November 2013
Transatlantisches Freibeuterabkommen
Ich gebe zu, ich habe das geplante transatlantische Freihandelsabkommen bisher auch nur am Rande mitbekommen, weil zwischendurch einmal die Forderung laut wurde, die Verhandlungen darüber zu unterbrechen. Worum es beim transatlantischen Freihandelsabkommen tatsächlich geht, schreibt Harald Schumann: Der große Freihandelsbluff im Tagesspiegel vom 7. November 2013:
Große Gewinne verheißt etwa die Privatisierung bisher staatlicher Dienstleistungen. Das wollen zwar die Bürger meistens nicht. Aber wenn es erst mal völkerrechtlich bindend vereinbart wäre, käme es auf den Bürgerwillen nicht mehr so an. Dem gleichen Zweck dient auch die vorgesehene Einrichtung eines „Streitschlichtungsverfahrens“ für internationale Unternehmen. Diese müssten sich dann nicht mehr regulären öffentlichen Gerichten stellen. Stattdessen soll es Investoren aus dem jeweiligen Ausland erlaubt sein, geheim tagende, mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte anzurufen, wenn sie ihre Gewinne durch neue Gesetze gefährdet sehen – eine perfekte Methode, um Umweltauflagen oder Sozialvorschriften durch Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe auszuhebeln.
Das klingt alles eher nach einem transatlantischem Freibeuterabkommen. Siehe dazu auch diesen Artikel von heise online vom 11. Oktober und jenen Monitor-Bericht über Investitionsschutzabkommen, der am 6. Juni ausgestrahlt wurde.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die beiden Artikel zu lesen und den Bericht anzuschauen. Es dauert nicht lange, betrifft uns aber alle.
Große Gewinne verheißt etwa die Privatisierung bisher staatlicher Dienstleistungen. Das wollen zwar die Bürger meistens nicht. Aber wenn es erst mal völkerrechtlich bindend vereinbart wäre, käme es auf den Bürgerwillen nicht mehr so an. Dem gleichen Zweck dient auch die vorgesehene Einrichtung eines „Streitschlichtungsverfahrens“ für internationale Unternehmen. Diese müssten sich dann nicht mehr regulären öffentlichen Gerichten stellen. Stattdessen soll es Investoren aus dem jeweiligen Ausland erlaubt sein, geheim tagende, mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte anzurufen, wenn sie ihre Gewinne durch neue Gesetze gefährdet sehen – eine perfekte Methode, um Umweltauflagen oder Sozialvorschriften durch Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe auszuhebeln.
Das klingt alles eher nach einem transatlantischem Freibeuterabkommen. Siehe dazu auch diesen Artikel von heise online vom 11. Oktober und jenen Monitor-Bericht über Investitionsschutzabkommen, der am 6. Juni ausgestrahlt wurde.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die beiden Artikel zu lesen und den Bericht anzuschauen. Es dauert nicht lange, betrifft uns aber alle.
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