Samstag, 10. März 2012
Privilegien wie im 16. Jahrhundert
Was es mit dem "geistigen Eigentum" eigentlich auf sich hat und wie unsinnig das Leistungsschutzrecht ist, das die Verlage fordern, erläutert Thomas Hoeren, Professor für Informations-, Kommunikations- und Medienrechtler an der Universität Münster, sehr anschaulich im hörenswerten Interview der Woche im Deutschlandradio.
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