Freitag, 3. Oktober 2014
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung
vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche
Einheit zu wahren und
als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die
vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche
Einheit zu wahren und
als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die
Einheit und Freiheit Deutschlands
zu vollenden.- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 -
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naturfreude,
Donnerstag, 8. Januar 2015, 12:20
danke!
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